Der Traum vom eigenen Zuhause wird für immer mehr Menschen schwieriger. Neben den hohen Immobilienpreisen fallen auch erhebliche Erwerbsnebenkosten an – darunter die Luzerner Handänderungssteuer von 1,5 Prozent, welche jeweils bar bezahlt werden muss und nicht Teil einer Hypothek sein kann. 

Hier setzt mein heute eingereichtes Postulat für eine Befreiung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum an.

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Wohneigentum soll kein Luxus sein

Der Traum vom eigenen Zuhause wird für immer mehr Menschen schwieriger. Neben den hohen Immobilienpreisen fallen auch erhebliche Erwerbsnebenkosten an – darunter die Luzerner Handänderungssteuer von 1,5 Prozent, welche jeweils bar bezahlt werden muss und nicht Teil einer Hypothek sein kann. 

Hier setzt mein heute eingereichtes Postulat für eine Befreiung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum an.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, um selbst darin zu wohnen, soll nicht zusätzlich mit einer Steuer belastet werden. Die Handänderungssteuer soll grundsätzlich bestehen bleiben – aber dort entfallen, wo Menschen Wohneigentum für den eigenen Lebensmittelpunkt erwerben.

Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft kennen entsprechende Modelle bereits. Auch der Luzerner Regierungsrat hat in seiner Antwort auf meine frühere Anfrage festgehalten, dass eine solche Lösung möglich und zielgerichtet wäre.

Jetzt ist es Zeit, diese Möglichkeit zu einem konkreten Auftrag umzuwandeln. Mit dem Postulat soll die Regierung deshalb beauftragt werden, die Befreiung im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision verbindlich umzusetzen.

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