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Stimmrechtsbeschwerde autofreie Altstadt

Der Stadtrat hat unsere Initiative (gemeinsam mit der SP Sursee und den GRÜNEN Sursee) aus "technischen" bzw. "rechtlichen" Gründen als ungültig erklärt. Wir sind klar der Meinung, dass das ein Fehlentscheid bzw. ein politischer Entscheid war. Deshalb reichen wir Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat ein.

Text der überparteilichen Medienmitteilung: 

Das Initiativkomitee «Für eine attraktive Altstadt Sursee» hat beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Initiative sieht vor, dem Stadtrat den Auftrag zu erteilen, die Altstadt Sursees vom motorisierten Individualverkehr zu befreien. Die Altstadt soll zu einer autofreien Zone erklärt werden. Der Stadtrat Sursee hat in einer politischen Entscheidung die Initiative für ungültig erklärt. Die Bevölkerung sei nicht berechtigt, dem Stadtrat einen Auftrag zu erteilen.  

In der Stadt Sursee ist das Thema der politischen Beteiligung in der letzten Zeit sehr präsent. Eine Initiative fordert die Einführung eines Stadtparlaments in Sursee. Die Bevölkerung wird an der Gemeindeversammlung vom 4. März darüber befinden können. Die Stadt Sursee hat eine Mitwirkungsplattform in Betrieb genommen und kommuniziert, wie wichtig ihr die Beteiligung der Bevölkerung sei. Im gleichen Atemzug entscheidet der Stadtrat Sursees Anfang Februar, eine Initiative für ungültig zu erklären, die eine verkehrsfreie Zone in der Altstadt Sursee verlangt. Angeblich, weil die Stimmberechtigten nicht über eine Signalisationsänderungbefinden dürften, sondern ausschliesslich der Stadtrat. 

Dies sorgt bei Beni Rindlisbacher, Mitinitiant und Co-Präsident der SP Sursee, für grosses Kopfschütteln. «Die Stadt Sursee war in seiner Geschichte hinsichtlich seines Demokratieverständnisses in der Vergangenheit weit fortschrittlicher als heute.» So verweist er auf das Jahr 1969, als in Sursee über die Strassenumfahrung über die Centralstrasse abgestimmt wurde (SRF berichtete Verkehr in Sursee 1969). «Sursee war damals ein Vorbild der Demokratie. Als nämlich andere Kantone noch die Frauen aus dem Stimmrecht ausschlossen, wurden in Sursee sogar die Kinder in den Demokratieprozess mit einbezogen», so Rindlisbacher weiter.

Nun schreiben wir das Jahr 2024. «Auch wenn die Rechtsgrundlagen sich seither verändert haben – im Zweifel gilt es immer, die Bevölkerung zu befragen» ergänzt Mario Cozzio, Mitinitiant und Präsident der Grünliberalen Partei Sursee. Der Zweifel sei mehr als ersichtlich, «denn nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Initiative als gültig zu erklären und der Volksabstimmung zu unterbreiten, wenn sie mit höherem Recht vereinbar ist. Das ist die vorliegende Initiative definitiv und das wird auch vom Stadtrat nicht bestritten».

Samuel Zbinden, Mitinitiant und Präsident der GRÜNEN Sursee: «Die wichtigen demokratischen und politischen Rechte der Bevölkerung dürfen nicht beschnitten werden. Deshalb ist eine Erklärung der Ungültigkeit bei Initiativen äusserst zurückhaltend anzuwenden. Lediglich bei offensichtlicher Unzuständigkeit.» Diese offensichtliche Unzuständigkeit ist schlicht nicht gegeben. «Denn», so Zbinden, «es handelt sich um eine Initiative in Form einer Anregung, mit der verlangt werden darf, dass die Gemeindeordnung, sowie Gemeindereglemente angepasst werden dürfen.» So kommt Zbinden zum Schluss, dass die Ungültigkeitserklärung unweigerlich gegen kantonales Recht, Bundesrecht und gegen die Bundesverfassung verstösst. «Die Stimmberechtigten werden in der Ausübung ihrer politischen Rechte behindert. Dessen sollte sich jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig der Meinung zur Initiative bewusst sein.»

Die Initianten der Initiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» sind zuversichtlich, dass der Regierungsrat ihre Beschwerde gutheissen und der Bevölkerung von Sursee zu ihrem Recht verhelfen wird. Cozzio: «Was gibt es Schöneres für einen Stadtrat, als von der Bevölkerung einen klaren Auftrag zu erhalten und deren Willen konstruktiv umsetzen zu dürfen.» Rindlisbacher: «Bei Wahlveranstaltungen betonen die Politikerinnen und Politiker immer wieder gerne, wie sehr sie sich in den Dienst der Bevölkerung stellen. Helfen wir Ihnen, dies nun auch zu tun.»  


Zum Inhalt der Initiative 

Rindlisbacher führt zum Prozess der Entstehung der Initiative aus: «Im Prozess der Ausarbeitung der Initiative haben wir mit Gewerbevereinen und -verbänden das Gespräch gesucht, die bereits mit verkehrsfreien Zonen Erfahrungen machen durften oder auch machen mussten. Diese Erfahrungen wurden insbesondere mit einem gestaffelten Umsetzungsplan und einer Übergangsfrist von 5 Jahren umfassend miteinbezogen, um mit dem Gewerbe gemeinsam die Umsetzung zu gestalten.» Schliesslich differenziert Rindlisbacher, «kleine Gewerbetreibende und Gastronomiebetriebe in der Altstadt Sursee sagen oft hinter vorgehaltener Hand, dass sie eine autofreie Zone begrüssen würden, sich jedoch aus Angst vor unangenehmen Reaktionen lieber nicht öffentlich dazu äussern wollten. Das Thema wird von einer Seite zu stark emotional aufgeladen. Das ist schade und verhindert eine konstruktive Diskussion.»

«Ich begrüsse indes sehr, dass der Stadtrat Sursee die Thematik viel breiter aufnehmen möchte», ergänzt Cozzio. «Denn alleine eine verkehrsfreie Altstadt Sursee reicht nicht aus, um eine lebendige Altstadt für Gewerbetreibende, Bewohnende, Freizeitnutzende, Gäste, Touristen,… zu gestalten. Es braucht einen guten Wohn- und Gewerbemix und die Erreichbarkeit der Altstadt muss gewährleistet sein. Mit einer verkehrsfreien Altstadt werden grossartige Möglichkeiten fürs Gewerbe und alle Nutzenden geschaffen. Genau das wollen wir. Nichts anderes.»

Samuel Zbinden ergänzt: «Wir sind nicht die erste Altstadt, die verkehrsfrei wird. Es gibt so viele Erfahrungen. Davon können wir profitieren und zusammen die Altstadt Sursee zu einem lebendigen Ort der Begegnung umgestalten. Die Altstadt ist Teil des Identitätsgefühls Sursees – das wollen wir zusammen stärken und dabei sind wir auch auf die Unterstützung von den Gewerbetreibenden angewiesen. Sie sind ein wichtiger Teil des Lebens in der Altstadt.»

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